Arbeitsberatung

Arbeitsverträge:

  • Beratung bezüglich der Ausfertigung von Arbeitsverträgen: Auf die Bedürfnisse, Funktion und Struktur jeder Firma abgestimmtesten Modalitäten und Vertragsklauseln.
  • Beratung über die diversen Wechselfälle, auf denen basierend sich das Arbeitsverhältnis entwickelt:
  • Arbeitsbedingungen.
  • Erstellung von Gehaltsabrechnungen.
  • Anmeldungen, Abmeldungen und Änderungen der Sozialversicherungszugehörigkeit.
  • Vorbereitung von Dokumenten der Beitragsleistung zur Sozialversicherung.
  • Legalisierung von neuen Firmen.
  • Arbeitsinspektion.
  • Lohnstruktur und Vergütungen: Variable Vergütungssysteme. Flexible Vergütung. Anleitungen und Leistungspolitiken. Prämiensysteme auf Firmenkapital (Aktienoptionen, Kauf-Verkauf von Aktien, Phantom-Aktien-Pläne, SAR, RSU, etc.). Vergütungssysteme für das versetzte Personal.
  • Geographische und funktionale Beweglichkeit. Grundsätzliche Änderungen der Arbeitsbedingungen.
  • Arbeitszeit, Urlaub, etc.

 

Fehlverhalten und Sanktionen:

  • Auflösung von Arbeitsverträgen: Auf Antrag der Firma angemessene Ausfertigung von Vertragslöschungen und Rechtsvertretung in Gerichtsverfahren, die am Arbeitsgericht eingeleitet werden könnten.
  • Ausgewiesene Arbeiter.
  • Revisionsverfahren der Firma hinblicklich der Erfüllung der durch die gültigen Vorschriften innerhalb der Arbeitsmaterie, Sozialversicherung und Arbeitsunfallverhütung festgelegten Pflichten (Arbeitstechnische Prüfungen).

 

Hohe Posten und Führungskräfte:

  • Arbeitsverträge hoher Führungspositionen: Erstellung unter Betrachtung aller Vielseitigkeit von möglichen Vereinbarungen und Aspekten, wozu eine Lösung entwickelt wird, die auf die Bedürfnisse der Firma maßgerecht abgestimmt ist.
  • Goldene-Fallschirm- und Nicht-Konkurrenz-Klauseln, hierzu deren Grenzen und Realisierbarkeit absehend, gemäß des Gesetzes und der Marktbedingungen.
  • Einschluss von Führungskräften in die Unternehmensstruktur: Möglichkeit der Co-Existenz von Angestellten- sowie selbstständigen Unternehmerverhältnissen. Rechtliche Grenzen.
  • Satzungsmäßige Verordnungen über Positionsdualität: Einschluss in die Gesellschaftssatzung von spezifischen Klauseln bezüglich der Anstellungsbehandlung von Führungskräften der Firma.
  • Ausscheiden der Firmenführungskräfte: Vertragsbeendigung und –löschungen, rechtliche und praktische Verfahren, Lösungen und Vereinbarungen.

 

Sozialversicherung und Vorsorgesysteme:

  • Subventionen und Bonuszahlungen bei Anstellung: Information und Beratung über die Hilfen bei der Anstellung, die durch die anwendbare Gesetzesregelung der Sozialversicherung, sowohl im staatlichen als auch im autonomen Bereich, vorgesehen werden.
  • Sozialversicherungssysteme: Beratung bezüglich der auf die verschiedenen Situationen anwendbaren Sozialversicherungssysteme, die sich in der Firma ergeben können und Analyse der Richtigkeit der Einstufung der Arbeiter zu Sozialversicherungszwecken.
  • Beratung auf dem Gebiet der Beitragszahlung, mit Angabe der rechtlichen Behandlung eines jeden in der Firma existierenden Vergütungskonzepts.
  • Durchführung von verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfen gegen Bescheide der Abrechnung und/oder des Verstoßes, eingeleitet durch die Arbeitsinspektion als Folge der Gesetzeswidrigkeiten, die von der Firma auf dem Sozialversicherungsgebiet begangen wurden.
  • Beratung bezüglich der Instrumente der Sozialhilfe für Angestellte im Falle der Firmenschlieβung.
  • Rechtsvertretung gegenüber Klageansprüchen, die dem Sozialhilfesystem der Firma entspringen.

 

Schadenverhütung:

  • Assistenz bei Arbeitsinspektion.
  • Anfechtung von offiziellen Benachrichtigungen über Verstöße, erteilt durch Arbeitsinspekteure aufgrund der Nichteinhaltung der spezifischen Gesetzesregelung und/oder Arbeitsunfällen entspringend.
  • Vermittlung bei Konflikten mit den Repräsentanten der Arbeiter, die Verhütungsfunktionen besitzen (Verhütungsbeauftragte), bezüglich ihrer Rücksprache- und Teilnahmefunktionen, die ihnen durch das Gesetz der Arbeitsunfallverhütung zugeschrieben werden.

 

Tarifverhandlungen:

  • Verhandlung von Tarifverträgen.
  • Verhandlung von auf nicht Arbeiter-Statuten basierenden Tarifvereinbarungen, Firmen- oder Arbeitsplatzvereinbarungen.
  • Restrukturierungen und Reorganisationen: Konkurrenzlose Führung auf dem Gebiet der vielschichtigsten Operationen der Restrukturierung, Reorganisation, Personalkürzung, Re-Engineering, Teil- oder Gesamtschlieβungen, die Massenentlassungen mit sich bringen (weitreichende Erfahrung in Verfahren der Massenentlassung in allen ihren Phasen). Gestaltung des Massenentlassungsplans, der dem Antrag für ein Massenentlassungsverfahren beiliegt.
  • Wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen: Leitung von Rechtsverfahren, eingeleitet zur Einführung wesentlicher Kollektiv-Änderungen seitens der Firma.
  • Beziehungen zu den Vertretern der Arbeiter, sowohl im Firmenalltag als auch bei Arbeitskonflikten.
  • Gewerkschaftswahlen: mit Beratung über das rechtliche Verfahren und dessen Ereignisse.
  • Beziehungen zu den Gewerkschaften, Schlüsselelement bei der Entwicklung der Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen der Firma.

 

Dienstleistungsverträge und Unterverträge:

  • Gestaltung, Strategien und Einführung von Projekten des Outsourcings, der Dienstleistungs- und Unterverträge.
  • Arbeitsrechtliche Empfehlungen mit dem Ziel der Eingrenzung des Verantwortungsbereiches seitens der Hauptfirma beim Outsourcing von Arbeiten oder Dienstleistungen.
  • Verfahren des Wechsels der Firmeneigentümerschaft: Firmennachfolge, durch strategische und rechtliche Beratung über die verschiedenen Arten von Nachfolgen. Fusionen und Anschaffungen.
  • Dienstleistungsverträge: Beratung darüber, ob sich die Dienstleistungsverträge, sowohl mit Firmen als auch mit Privatpersonen, an das Arbeitsrecht anlehnen.

 

Arbeitsverfahren:

  • Individuelle Schlichtungen.
  • Kollektiv-Schlichtungen.
  • Betriebsarbeitsprüfung.
  • Kündigungsverfahren: Anwaltliche Vertretung und Assistenz sowohl bei Gerichtsverfahren als auch in der vorherigen verwaltungstechnischen Phase.
  • Vertretung der Firma bei Massenskonfliktverfahren, die durch die Arbeiter oder Gewerkschaften bei den verschiedenen zuständigen Behörden eingeleitet werden.
  • Klageansprüche am Arbeitsgericht allgemein, d.h. all jene Ansprüche, die sich aus Konflikten zwischen der Firma und deren Arbeitern während der Laufzeit ihrer Arbeitsbeziehung oder infolge dieser ergeben.